H E R R S C H M I D , WA S I S T I M V O R F E L D B E I D E R P L A N U N G E I N E S G E F A H R S T O F F L A G E R S D U R C H D E N B E T R E I B E R Z U B E A C H T E N ? Bei der Einführung eines (Brandschutz-) Gefahrstofflagers empfiehlt sich die frühzeitige Einbeziehung aller relevanten Personen und Abteilungen im Unternehmen, wie z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Umwelt- schutz- und Brandschutzbeauftragte, ebenso Behörden (z. B. Landratsamt/ Regierungspräsidium, dazu und meist von dort aus in die Wege geleitet dann Gewerbeaufsicht mit unterer Wasserbehörde etc.) sowie den Sach- versicherer und die Feuerwehr (in Bezug auf vorbeugenden Brandschutz). Grundlagen für die Planung sind in erste Linie die Stoffliste (Stoffe, Mengen, Gebinde), ein Brandschutzkonzept sowie eine Gefährdungsbeur- teilung, die durch den Betreiber des Lagers zu erstellen sind. Beides muss auf Basis der entsprechenden Verordnungen und technischen Regeln (u. a. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] und Technischen Regeln für Gefahrstofflagerung TRGS 510) ausgerichtet sein. Im Rahmen des Baurechts ist außerdem die Aufstellsituation zu betrach- ten. Hier sind insbesondere Punkte wie Feuerwehrzufahrt, Fluchtwege und Baugenehmigung wichtig. Was man nicht unterschätzen sollte: Wichtig ist ein adäquates Funda- ment mit einem waagerechten Untergrund ohne Gefälle. Ist dieses nicht vorhanden, kann ein Gefahrstofflager nicht in Betrieb genommen werden. Ich spreche hier aus Erfahrung, denn es kam schon vor, dass Kunden daran nicht gedacht haben, oder schlicht nicht wussten, dass dies aus Gründen der Statik erforderlich ist. WA S M U S S D E R B E T R E I B E R B E I D E R A U S WA H L D E R B A U A R T D E S G E F A H R S T O F F L A G E R S B E A C H T E N ? Ein Gefahrstofflager unterliegt u. a. dem Wasserrecht. Hier wird nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Eignungsfeststellung gefordert. Für Lagersysteme ist diese in der Regel durch eine Allgemeine bauauf- sichtliche Zulassung (erteilt vom DIBt, Berlin) nachgewiesen. Bei der Auswahl eines passenden Raumsystems ist daher die DIBt- sowie die WHG-Zulassung entscheidend. Die maßgefertigten Raumsysteme von DENIOS beispielsweise bringen alle notwendigen Zertifizierungen und Zulassungen mit. Bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten und brennbarer Gefahrstoffe ist zwingend der Brandschutz zu betrachten. Dieser ist bei einer Innen- aufstellung durch ein von innen und außen feuerbeständiges System sowie bei einer Außenaufstellung alternativ durch Sicherheitsabstände zu gewährleisten. Insbesondere beim Thema Brandschutz kommt es vor allem auf die Expertise des Lagerherstellers an. Wir bei DENIOS haben die Erfahrung gemacht, dass es kundenseitig immer einen deutlichen Beratungsbedarf gibt. Dementsprechend unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Planung und einer großen Auswahl an tech- nischen Raumsystemen und umfangreichen Ausstattungsmöglichkeiten, Kontak tieren Sie uns für eine Beratung: 0800 753 000 3 w w w.denios.de wie z. B. technischer Lüftung, Abluftüberwachung, Explosionsschutz und Klimatisierung, aber auch mit einem fundierten Wartungsservice. Dass ist natürlich nur möglich, wenn man wie wir als Spezialist mehr als 35 Jahre Erfahrung mitbringt und für jeden Bedarf eine große Vielfalt an maßge- fertigten Systemen anbieten kann, die internationale Qualitätsstandards in allen Brandschutzklassen mit einer Feuerbeständigkeit von bis zu 120 Minuten erfüllen. WA S I S T B E I L I E F E R U N G U N D B E T R I E B E I N E S G E F A H R S T O F F L A G E R S Z U B E A C H T E N ? Sowohl die Inbetriebnahme als auch Instandhaltung und Wartung eines Gefahrstofflagers sollte nur von zertifizierten und zugelassenen Monteu- ren vorgenommen werden. Dies wird häufig in der Praxis vernachlässigt. Z. B. bedarf es bei der Befestigung eines Systems auf WHG-Flächen der Fachkunde und Zertifizierung des Montageteams. Denn mit jedem Dübel, der in einer WHG-Fläche zur Befestigung eines Lagers gesetzt wird, wird die Beschichtung oder Bodenplatte durchdrungen, wodurch mögli- cherweise die Sperrwirkung dieser Barriereschicht geschädigt wird. Deswegen sieht die Richtlinie für Betonbau beim Umgang mit wasserge- fährdenden Stoffen (BUmwS) strenge Regeln für eine geeignete Befesti- gungslösung durch Fachpersonal vor. So soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Havarie kein wassergefährdendes Medium die Umwelt verunreinigt. Hier bietet DENIOS beispielsweise ein breites Dienstleis- tungsangebot und übernimmt als zertifizierter WHG-Fachbetrieb neben dem Transport auch die fachgerechte Montage und Aufstellung der Systeme (Fachbetriebspflicht). Daneben macht auch die zuvor erwähnte AwSV – in Abhängigkeit der Gefährdungsstufe – bestimmte Auflagen für den Betreiber notwendig. Diese sieht beispielsweise vor Inbetriebnahme eine Prüfung durch einen AwSV-Sachverständigen vor. Für den laufenden Betrieb müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Das betrifft z. B. die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die wir bei DENIOS unseren Kunden immer mit anbieten. Dann kann man sich als Betreiber sicher sein, dass die ausgeführten Arbeiten u. a. den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und z. B. der StawaR – Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter – entsprechen. Dies bedeu- tet für den Betreiber eine Verlängerung seiner Gewährleistung und zusätzliche Sicherheit. Daneben gibt es natürlich noch weitere Punkte, z. B. bei Ex-Anlagen, zu beachten. Insgesamt kann ich nur dazu aufrufen: Machen Sie sich im Vorfeld ausreichend Gedanken bei der Planung und arbeiten Sie mit einem Anbieter zusammen, der in der Lage ist, Sie in allen Belangen zu beraten und nicht nur die Lieferung und Montage übernimmt, sondern auch einen umfangreichen After-Sales-Service garantieren kann. * Veröffentlichtes Interview in der Verfahrenstechnik, Ausgabe 12/20